Ausgabe 16 · September 2013
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Leserbriefe
Reisewerkzeuge
Zu: Reisewerkzeug – Womit unsere Redakteure auf Reise gehen (Ausgabe 7)
Gratulation, liebe Autoren, zu Ihrem Lungenstatus. Da kann ich nicht mithalten! Wäre es nicht sinnvoll – so wie ich es praktiziere – eine Luftpumpe mitzuführen? Die meine stammt – sehr empfehlenswert – von den Tschechen (Tschechiern?) und ist mit zwei unterschiedlichen/wechselbaren Schläuchen an jedem (!) Ventil benutzbar. Leider wird diese hervorragende Technologie in Deutschland und Westeuropa nicht vertrieben.
Unfallstatistik
Zu: Notwendigkeit von Fahrradhelmen (Ausgabe 14)
Der Helm ist ja ein vieldiskutiertes Thema und jeder versucht irgendwie, seinen Standpunkt besonders zu verdeutlichen. Wenn ich aber sehe, dass Sie die Gefährlichkeit einer Sache (Radfahren) mit der Anzahl der vorhandenen Fahrräder »verrechnen« und dann schreiben, radfahren sei so und so sicher, da sich »pro Fahrrad« so und so viele Unfälle ereigneten, muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Art der Statistik schlichtweg total falsch ist.
Im Umkehrschluss, das müsste der Autor, seines Zeichens Diplom-Informatiker* und daher auch mit einigen Semestern Mathe im Studium gesegnet, ja verstehen, würde das bedeuten, ich kann das Radfahren sicherer machen, indem ich mir Fahrräder kaufe und sie in den Keller stelle. Denn damit sinken die Unfälle PRO FAHRRAD. Wenn ich etwas ganz Tolles für die Sicherheit der Radler im Straßenverkehr machen möchte, kaufe ich mir 10 Mio. Fahrräder und stelle sie mir in den Keller. Dadurch sinken die Unfälle PRO FAHRRAD nämlich signifikant.
Ein Risiko ergibt sich aus Eintrittswahrscheinlichkeit und eintretendem Schaden. Die Eintretenswahrscheinlichkeit ergibt sich aus der Zeit, die mit der Tätigkeit verbracht wird (mehr Zeit, mehr Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert). Insofern könnte man Fahrstunden oder auch die Fahrstrecke hier als die Eintretenswahrscheinlichkeit kennzeichnenden Faktoren nehmen. Sagen wir Personenkilometer (Pkm), da es diese beim Pkw auch gibt. Natürlich sind diese beim Rad recht schwer zu erfassen, Schätzungen gehen aber von 10 bis 30 Mrd. Pkm pro Jahr aus, bei rund 70 Mio. Fahrrädern. Beim Pkw sind es rund 45 Mio Stück zu rund 800 Mrd. Pkm. Während jährlich rund 300 Radler bei Unfällen umkommen, sind es beim Pkw rund 3.000. Man hat also beim Rad 300 Tote pro 30 Mrd. Pkm (10 Tote pro [Mrd., die Redaktion] Pkm) und beim Pkw 3.000 Tote pro 800 Mrd. Pkm (3,75 Tote pro [Mrd.] Pkm)
Lange Rede, kurzer Sinn. Nach diesem Absatz – Unfälle pro Fahrzeug – habe ich aufgehört, Ihre Zeitung zu lesen. Eigentlich schade, denn sicher sind viele Ihrer Beiträge auch mathematisch und physikalisch richtig.
* Als Diplom-Maschinenbauer haben wir wahrscheinlich einige Gemeinsamkeiten zumindest im Grundstudium und eine gewisse Affinität zur Logik.
Der Bezug der Getöteten auf die Fahrzeugzahl ist ein übliches Maß und wird u. a. vom Statistischen Bundesamt verwendet.
Nachbau Minimal-Lader
Zu: Minimal-Lader (Ausgabe 12)
Abweichend, da ich C1 (Elektrolytkondensator 330 µF/16 V nicht-polarisiert ) nicht zu kaufen bekam, habe ich die antiserielle Variante mit zwei polarisierten Elkos mit 680 uF aber 35 V benutzt. Kondensator C2 hat folgende Werte: 2.200 µF; 6,3 V.
Die Schaltung wurde in eine kleine Kunststoffdose, wie sie als Schraubenverpackung im Baumarkt erhältlich ist, eingebaut. Eingegossen habe ich die Bauteile nicht, sondern in Schaustoffstreifen fest eingepackt. Als Kühlbleche für die Diode D5 habe ich zwei alte Kupfermünzen von der Größe eines 2-Cent-Stücks benutzt.
Den Anschluß zum Nabendynamo wurde kurz vor der Kabeleinführung zur Fahrradlampe an das Kabel vom Dynamo kommend angelötet. Mit etwas Kleber wurde am Lampenhalter eine 3,5-mm-Klinkenbuchse befestigt. Am Kabel zum Laders ist das Gegenstück, ein 3,5-mm-Klinkenstecker, angelötet. Befestigt ist der Lader mit Klettband am Steuerrohr des Rahmens. Auf Grund des geringen Gewichtes – 52 g – sitzt der Lader sehr fest.
Benutzt wird der Lader zum Aufladen von AA-Akkus für meinen Garmin eTrex Hcx, also nicht direkt zum Laden der internen Akkus. Ist bei diesem Gerät nicht möglich.
Als Test wurde ein 4er-Akku-Pack mit je 1.200 mAh versucht aufzuladen. Der Test verlief negativ, da die Akkus, gesamt 4,8 V, beim den max. 700 mA Ladestrom bei 5,2 V nach einer 55-km-Radtour nur teilweise geladen wurden. 1.200-mAh-Akkus lassen den eTrex bei voller Ladung ca. 12 Stunden laufen. Diese nur unvollständig geladenen Akkus gaben nach ca. 5 Stunden ihren Geist auf.
Beim allerersten Test mit dem 4er-Akku-Pack war mir ein Fehler beim Einlegen der Akkus unterlaufen: Polung vertauscht. Der Lader konnte also die Akkus nicht laden und verfeuerte den Strom durch Aufheizen der Diode auf dem Kühlblechen. Trotz 50-km-Radtour war der Lader nicht defekt, welches für die Qualität der Schaltung spricht.
Im Internet habe ich mir aus oben genannten Gründen den Sanyo USB-Lader MDU01 mit 2 eneloop 2.000 mAh-Akkus besorgt, den ich am USB-Ausgang des Minimallader anschließe. Der USB-Lader wird mit einem Klettband am Oberrohr des Fahrrads befestigt.
Der Test mit 2 AA-Akkus mit 1.200 mAh verlief positiv, diese 2 Akkus waren nach ca. 4 Stunden oder 55 km geladen. Habe auch mein Handy über den USB-Ausgang aufgeladen, alles ok.
Neuester Test mit dem Lader und dem Sanyo-USB-MDU01. Habe eine Radtour von 84 km gemacht, mit zwei Unterbrechungen von 45 und 20 Minuten. Im Sanyo-MDU01 hatte ich zwei 2.300-mAh-NiMH-Akkus. Diese Akkus waren nach 68 km oder ca. 4,5 Stunden geladen, angezeigt durch Dauerleuchten der Anzeige am Sanyo. Diese Zeit entspricht etwa der Ladezeit des Sanyo-MDU01 mit gleichen 2.300-mAh-NiMH-Akkus am Laptop.
Fazit: Kann den Nachbau nur empfehlen, wenn man nur Akkus im Sanyo-USB-MDU01 auflädt. Handy, iPhone oder Ähnliches würde ich aus Sicherheitsgründen für diese Geräte nicht direkt anschließen. Der Nachbau dürfte auch für einen »fast Elektrolaien« kein Problem sein. Kosten für den Lader inkl. Porto: ca. 8 €. Der Sanyo-Lader kostet im Internet zwischen 9,73 und 20 €.
Technische Daten des Minimalladers:
Eingang: Dynamostrom über 3,5-mm-Klinkenstecker
Ausgang: einfach USB-Anschluss max. 5,2 V
Maße: 75 mm × 55 mm × 15 mm (L × B × H)
Gewicht: 52 g
Testkritik
Zu: Neue und exotische Nabendynamos im Test (Ausgabe 14)
Hier meine Kritik am Artikel in FZ 14 über »neue/exotische« Dynamos:
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- Der SONdelux liefert nicht StvZO-konform 3 Watt. Das merkt man z. B. im USB-Betrieb oder mit stärkeren (nicht StVZO-zugelassenen) Leuchten am Dynamo.
- Es werden nur einige Effizienzwerte genannt, nämlich diejenigen, die gut für Schmidt aussehen (und schlecht für Sunup). Der Autor hätte alle Effizienzwerte für alle Dynamos berechnen sollen.
- Der Autor sagt, dass SP Schmidt dicht auf die Fersen ist. Nicht einverstanden. In Sachen Mechanik sind die Schmidt Naben besser, auch weil für SP niedriges Gewicht wichtiger war (statt z. B. Achsenden aus rostfreiem Stahl). Aber wenn ich die Effizienz berechne, ist der SP PV-8 im Bereich von 10–30 km/h gleich gut oder besser als der neue SON28. Der SONdelux ist kein richtiger 3W-Dynamo, sollte also separat beurteilt werden. Oder bei man sollte den Leistungsunterschied klarer machen.
- Die rechnerisch höchste Effizienz gab er für den Sonderfall von zwei Leuchten in Serie. Dabei dann noch die Effizienz bei 10 km/h hervorzuheben, bei der der SONdelux sehr gut und der Sunup schlecht abschneidet, ist absurd. Bei solchen Geschwindigkeiten würde man mit dem Sunup nicht mit zwei Leuchten fahren (dann würde man einen Scheinwerfer mit einem Schalter überbrücken) – und auch mit dem SONdelux ist das kaum interessant. Überhaupt sind die wichtigsten Effizienzwerte diejenigen von Geschwindigkeiten, mit dem man am meisten radelt, also etwa 15–25 km/h.
- Wäre es so wichtig, dass man »Exoten« vorstellt, dann hätte FZ mich früher nach den Dynamos von SP fragen sollen, dann hätte ich auch einen SD-8 schicken können. Dafür hätte ich sogar meinen eigenen ausgespeicht …
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Herr Oehler sitzt offensichtlich zu dicht an der Sache, das heißt,
er sieht nicht, dass er zugunsten von Schmidt schreibt, obwohl er es
macht. Die Argumente die er dagegen macht (das Nennen von Kritik von
Leuten, die Ihm geschrieben haben: er hätte zu wenig kritisch über
die anderen Dynamos geschrieben und dass er das nennen soll aber
nicht macht), machen keinen Sinn, sie sind von einer anderen Ordnung
von Kritik und teilweise irreführend. Hier meine Kommentare dazu:
- Das Verschweigen von Problemen bei manchen SP-Dynamos: Alle Produkte haben Ausfälle, dafür hat man Garantie. Des weiteren weiß ich, dass SP alle defekten Dynamos untersucht, um den Produktionsprozess zu verbessern.
- Die Probleme bei der Montage des Sunup werden nicht genannt: Ja, wenn es wirklich darum ging Exoten vorzustellen, sollte man darauf mehr eingehen. So wie ich es auf meinen Webseiten mache.
- Dass die SP-Dynamos der 8er-Serie eine »Chinakopie« des SON 20 R/SONdelux sind. Offensichtlich nicht, wie Herr Oehler weiß – er hat mindestens einen zerlegt. Also, keine Kopie. Deshalb ist das nicht-Nennen, dass es eine Kopie ist auch kein Beweis dafür, dass er nicht zugunsten von Schmidt schreibt, schliesslich ist das Argument falsch! Auch äußerlich ist die Ähnlichkeit kein Argument: Wenn man den Dynamo möglichst klein und leicht machen möchte, dann kommt man nicht an der Form einer kleinen Kugel vorbei. Das ist nicht Kopieren, das ist »form follows function«. Es gibt fast keine andere Wahl.
- Der SONdelux ist in 599/622er Laufrädern kein StVZO-3W-Dynamo. Das sollte im Artikel näher betrachtet worden. Das ist wichtig, weil dieser Dynamo bei niedrigen Geschwindigkeiten weniger Leistung bringt, was man insbesondere bemerkt, wenn man vom Dynamo so viel Leistung wie möglich bei niedrigen Geschwindigkeiten möchte. Dies gilt insbesondere heutzutage, wenn man USB-Geräte betreiben möchte. Meiner Meinung nach ist der SONdelux ein sinnloses Produkt: Zu wenig Leistung bei niedrigen Geschwindigkeiten in 559/622er Rädern und verschwendete Leistung bei normalen Geschwindigkeiten in kleinen Laufrädern. Wenn man für USB-Geräte mehr Leistung möchte, dann würde ein 28»-Dynamo in einem kleinen Laufrad mehr Sinn machen.
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Und damit kommen wir zu einem weiteren heiklen Punkt: Die Namen der
Schmidt-Dynamos. Auf Schmidts Webseiten steht:
«Schmidts kleiner Nabendynamo SONdelux (früher SON 20 R) passt hervorragend zum LED-Scheinwerfer Edelux. Darum hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Dezember dieser Kombination den amtlichen Segen gegeben, für alle Laufradgrößen von 16» bis 28«. Wir bedanken uns für die Legalisierung des technischen Fortschritts!»
Später stand dann auf der Seite des SONdelux, dass er ausgelegt ist für LED-Beleuchtung. Auch wird der SON 20 R nicht mehr hergestellt, jedenfalls war (und ist) er auf den Webseiten von Schmidt nicht mehr zu finden. Also, da gibt es einen Widerspruch: Entweder der SONdelux war früher der SON 20 R (also höchstens minimale Änderungen mit dem neuen Namen, insbesondere äußerlich), oder er ist speziell für LED-Beleuchtung ausgelegt. Dass der SONdelux nur eine Namensänderung des SON 20 R ist, ist die Schlussfolgerung die man daraus macht, was Schmidt schrieb und dass der SON20R von Schmidts Webseiten verschwand … Vielleicht wollte Schmidt den SON 20 R nicht mehr herstellen, weil das nur ein kleines Segment des Marktes ist? Aber der SONdelux verschwendet Leistung in kleinen Rädern! Wenn Schmidt und Oehler die Effizienz des SONdelux für so wichtig halten, dann sollten sie doch den SON 20 R behalten wollen? Aber nein, ich glaube das hat nicht nur mit der Größe des Marktsegments zu tun, sondern ist Werbung. Solche Spielereien mit Namen hat Schmidt dann nochmals gemacht, ganz klar diesmal, mit dem SON 28 neu. Diesem den gleichen Namen zu geben (SON 28) wie dem vorherigen, ganz anderen Dynamo (SON 28) und dem älteren einen anderen Namen zu geben (SON 28 klassik) ist doch bekloppt! Wenn man ein Produkt genug ändert, dass man es klar sieht oder im Betrieb merkt, sollte es einen anderen Namen bekommen. Ich weiss, dass Schmidt nicht die Aussnahme ist, siehe auch die neue Version des H-one S von Herrmans. Aber was bei Schmidt passiert ist viel schlimmer und gefällt mir ganz und gar nicht! Das ist wie Geschichtsfälschung …
Wir haben diesen Leserbrief leicht um Anmerkungen gekürzt, die sich nur auf einen vorausgegangenen Mailwechsel zwischen Leserbriefschreiber und Autor bezogen, jedoch nicht auf den oben genannten Artikel. Herr Scholten selbst vertreibt Dynamos des Herstellers SP.
Helmpflicht
Zu: Helmpflicht? Nein Danke! (Ausgabe 14)
Zur Helmpflicht wird momentan vor allem über die Unfallrisiken und die Minderung des Fahrradverkehrs geredet. In den USA hat man zusätzliche Verletzungen bei anderen Sportarten festgestellt, die offenbar bei Einführung einer Helmpflicht anstelle des Radfahrens häufiger betrieben werden.
Mir geht es hier aber um eine grundlegendere Frage: Die Umkehrung des Vorsorgeprinzips.
Im Vergleich zur Helmpflicht bei Fahrrädern hatte z. B. heute Renate Kühnast die Gurtpflicht bei Autofahrern genannt, die ja schließlich akzeptiert wäre. Dabei gibt es aber einen wesentlichen Unterschied: Der Gurt schützt einen Autofahrer vor allem vor dem Risiko, dem er sich selbst infolge der hohen Fahrgeschwindigkeit aussetzt. (Natürlich schützt er auch vor anderen Unfallverursachern; wenigstens bei Auffahrunfällen kommt aber jedenfalls der unachtsame Unfallgegner von hinten und da schützt weniger der Gurt, sondern v.a. die Kopfstütze; der Gurt schützt v.a. den Unfallverursacher und seine Beifahrer). Bei Motorradfahrern stellen wohl die Alleinunfälle (u.a. beim Ausrutschen in der Kurve) in besonderem Maße ein Risiko dar, gegen das der Helm schützen soll.
Mit einer Fahrradhelmpflicht würde aber eine Personengruppe gezwungen, sich gegen Risiken zu schützen, die im Wesentlichen von anderen (nämlich den Autofahrern bzw. den hohen Geschwindigkeiten im Autoverkehr) verursacht werden. Wären ausschließlich Radfahrer auf den Straßen oder wären alle Autos im üblichen Fahrradtempo unterwegs, gäbe es gewiss so wenige Kopfverletzungen, dass niemand auf die Idee käme, einen Helm zu tragen (die Risiken könnte man vielleicht aus Statistiken von vor gut 100 Jahren ablesen, wo es viele Radler und sehr wenige Autos gab).
Eine Helmpflicht ergäbe damit eine ganz neue Qualität der Zuordnung von Risikoverursachung und risikovermeidendem Aufwand.
Man könnte das ja mal mit dem Nichtraucherschutz vergleichen:
- Verbot des Rauchens in Kneipen: Schutz von Geschädigten (Passivrauchern) vor Schädigern (Rauchern), belastet werden die Schädiger.
- Verbot des Rauchens auch zu Hause. Schutz vor der eigenen Schädigung durch Rauch (Äquivalent zum Sicherheitsgurt).
- Ein Pendant der Fahrrad-Helmpflicht wäre dann, das Rauchen in allen Gaststätten weiterhin zu erlauben, aber den Nichtrauchern die Benutzung von Gaststätten zu verbieten, sobald jemand raucht, sofern sie nicht ein eigenes Schutzzelt mit frischer Luft mitbringen. Einen ähnlichen Effekt haben allerdings die Raucherkneipen in Bezug auf unter 18-jährige, die dort nicht mehr hin dürfen. Aber dabei geht es ja mehr um Suchtprävention für die Jugendlichen und nicht das eigentliche Risiko.
Oder, am Beispiel von Lärm und Abgasen an Hauptstraßen oder Flughäfen:
- Fremdschutz durch Verursacher: Verpflichtung, Autos mit Schalldämpfern und Katalysatoren auszustatten.
- Eigenschutz der Verursacher vor sich selbst: Auspuff mündet hinten statt vorn im Motorraum, Lärmdämmung zwischen Motorraum und Fahrgastzelle (ich wüßte nicht, dass es dazu Vorschriften gibt).
- Ein Schutzzwang zu Lasten der Geschädigten von Störungen durch Dritte würde dann darin liegen, die Anwohner von Hauptverkehrsstraßen zu zwingen, auf eigene Kosten schalldichte Fenster und Lüftungsanlagen mit Staubfiltern oder Ansaugung sauberer Luft zu installieren. So eine Pflicht gibt es nirgendwo, obwohl sie ebenso mit dem Gesundheitsschutz begründbar wäre. Bei neuen Flughäfen werden Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden durchgeführt, aber dann ist es immer der Schädiger (bzw. an Stelle der Flugzeugbetreiber/Fluggesellschaften der Flughafenbetreiber) der den Aufwand trägt, niemals der Geschädigte.
Bei Autos gibt es ja auch Filter, die als «Pollenfilter» verbrämt wohl vor allem dazu dienen, den Dreck von anderen Autos zu filtern, der vorne angesaugt wird. Auch diese Filter sind, anders als die Abgasfilterung hinten, freiwillig eingebaut.
Ich will damit nicht einer Helmpflicht das Wort reden, bei der die Helme von Autofahrern (oder von unvorsichtigen Autofahrern) bezahlt werden und vielleicht auch eine Rechnung für den Friseur bei durch den Helm zerdrückter Frisur erstattet würde; schließlich ist der reine Kaufpreis der kleinere Teil des Aufwands bzw. der Beeinträchtigung bei der Helmbenutzung. Aber mit einem Schutzzwang vor den Risiken, die andere verursachen, würde ein völlig neues Prinzip der Schutzpflicht verwirklicht werden.