Rechtliches zum VeloSolex
Gesetzt den Fall: In ein VeloSolex wird ein Elektromotor Frontantrieb (einer der zahlreichen Umbausätze) eingebaut. Der Verbrenner dient nicht mehr als Fahrantrieb, sondern als Notlader für den E-Antrieb. Dann ists ja wohl ein Pedelec mit der 25 km/h. Kein Sturzhelm, keine Versicherungspflicht – oder? Etwaige Zusammenhänge mit »wer bremst verliert« werden präventiv bestritten :-)