Ausgabe 33 · Dezember 2021
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Welches Tempo entspricht der Schrittgeschwindigkeit?
Im Redaktionsteam tauchte letztens das Thema Schrittgeschwindigkeit auf. Es wurde überlegt, einen Artikel zu diesem vagen Begriff zu schreiben und dafür einen Autor zu finden. Schrittgeschwindigkeit betrifft ja auch Radfahrer, zum Beispiel in freigegebenen Fußgängerzonen, Spielstraßen oder in anderen verkehrsberuhigten Bereichen.
Das Thema wurde mittlerweile im DVR-Report, Fachmagazin für Verkehrssicherheit, Ausgabe 2/2021 ausführlich erörtert. Dort hat Professor Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/Oberlausitz einen zweiseitigen Artikel geschrieben. Hier nur eine Kurzfassung:
- Die Schrittgeschwindigkeit ist in der StVO an mehreren Stellen erwähnt, aber nicht exakt definiert.
- Die Rechtsprechung grenzt die Schrittgeschwindigkeit auf 3–7 km/h ein.
- »Blitzer« werden meist auf 16 km/h eingestellt.
- Die Unfallforschung der Versicherer (UdV) stellte schon 2015 in einer Untersuchung fest, dass die reale Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen zu groß sei.
Wer es ausführlicher wissen möchte, lese bitte im oben genannten Artikel nach.