Ausgabe 11 · April 2010
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Leserbriefe
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Auch Schaltnaben verschleißen
Zu: Ist Stahl wirklich haltbarer als Alu? (Ausgabe 10)
Habe soeben den Artikel gelesen und bin schlicht umgehauen vor Lachen
und baff vom Fachwissen. Toll!
Ich arbeite als Fahrradkurier in Bremen, Verschleiß ist mir also
auch nicht fremd. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kette, Ritzel
und Kettenblätter bei Verwendung einer Getriebenabe zwar deutlich länger
halten als bei einer Kettenschaltung, dies allerdings durch den Verschleiß
der Nabe wieder zunichte gemacht wird. Meine 8-Gang Shimano-Naben haben
je etwa 12 Mm gehalten, dafür hatte ich wenig Probleme mit hakenden
Schaltvorgängen, allerdings hin und wieder mal Tritte ins Leere.
Praktische Umsetzung?
Zu: Erfahrungsbericht schnelles Elektrorad: Riese&Müller »Delite Hybrid« (Ausgabe 10)
Wie ihr in einem Nachtrag feststellt, gelten schnelle Pedelecs als Kleinkrafträder, bei denen vom Hersteller eine schriftliche Betriebserlaubnis mitgeliefert werden muss und ein Versicherungskennzeichen Pflicht ist. Leider wird aber nonchalant übergangen, wie diese Anforderungen vom Hersteller des Delite Hybrid umgesetzt wurden.
Ich wünsche mir daher, dass in der nächsten Ausgabe nachgetragen wird, ob das beschriebene E-Bike mit einer Betriebserlaubnis ausgeliefert wurde, wie die Bedienungsanleitung auf das Thema eingeht und an welcher Stelle der Hersteller die Montage des obligatorischen Versicherungskennzeichens vorgesehen hat.
Hat der Autor bedacht, dass es meines Wissens derzeit keine Ladegeräte gibt, die für den Außenbereich zulässig sind? Schon aus Gründen der Arbeitssicherheit dürfte also der Arbeitgeber ein Aufladen des Akkus im Freigelände nicht zulassen.
Mit E-Bikes darf tatsächlich nicht auf Waldwegen gefahren werden. Die Wald- und Forstgesetze der Länder erlauben lediglich das Radfahren.
Wie man das von einem deutschen Hersteller hochwertige Fahrräder erwarten darf, kommt das Delite Hybrid HS selbstverständlich mit allen notwendigen Papieren. Das sind in meinem Fall die Betriebserlaubnis (bestehend aus der Benachrichtigung über die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO und dem Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis) sowie der Untersuchungsbericht des TÜV Hessen.
Darüber hinaus werden folgende Bedienungsanleitungen mitgeliefert:
- Delite-Bedienungsanleitung: Diese erklärt alles, was nichts mit der Motorisierung zu tun hat
- BionX-Bedienungsanleitung: Enthält alle Informationen zu Motor, Akku und Steuereinheit
- Ergänzung Bedienungsanleitung Delite hybrid HS: Hier werden die rechtlichen Details erläutert (z. B. Einstufung als Kleinkraftrad, Versicherungskennzeichen, Radwegbenutzung, erlaubte bzw. verbotene Veränderungen am Fahrzeug)
Die Befestigung für das Kennzeichen ist aus meiner Sicht vorbildlich. Es handelt sich um einen schwarzen Halter aus Aluminium, der am Gepäckträger zusammen mit dem Rücklicht angeschraubt wird.
Zum Thema »Akku im Außenbereich aufladen«: Wie bei allen BionX-Systemen, so ist auch beim Delite Hybrid HS der Akku abnehmbar. Deshalb kann der Akku z. B. am Arbeitsplatz mitgenommen und dort geladen werden. Zuhause lade ich den Akku direkt am Rad (Akku bleibt in der Halterung) im Haus.
Auch wenn das Fahrzeug als Kleinkraftrad eingestuft ist, so wird es bei ausgeschaltetem System als Fahrrad behandelt und darf dann auch auf Waldwegen oder auf Radwegen innerhalb geschlossener Ortschaften gefahren werden.
Schnelle Pedelecs und E-Bikes (bei denen der Motor ohne Tretunterstützung läuft) sind Kraftfahrzeuge im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Das hat Konsequenzen: Im Widerspruch zur Darstellung des Autors dürfen Kraftfahrzeuge innerorts keine Radwege benutzen. Auch bei ausgeschaltetem Motor bleiben sie rechtlich Kraftfahrzeuge, so dass diese Regel auch im reinen Tretbetrieb gilt. Außerdem dürfen mit diesen Fahrzeugen keine Personen in Fahrradanhängern transportiert werden, denn auch dies ist für Kraftfahrzeuge nicht gestattet (§ 32a StVZO).
Die Regelung für Waldwege ist nicht ganz klar. In Wäldern gelten die
Waldgesetze der Länder. Dort gibt es den Begriff »Radfahren«, gleichbedeutend
mit »Fahren mit dem Fahrrad«. Dementsprechend sind E-Bikes und schnelle
Pedelecs, auch im reinen Pedalbetrieb, im Wald nicht erlaubt.
Nach dem Niedersächsischen Wald- und Landschaftsgesetz ist das
Befahren öffentlicher Wege mit »Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen
mit Motorkraft« gestattet. Ob sich die Motorkraft auf das Fahrzeug oder
auf das Fahren bezieht, geht aus dem Wortlaut nicht hervor. Hier ist
also Vorsicht geboten, die Rechtslage ist nach dem Wortlaut des Gesetzes
nicht klar.
Spitzenseite!
Zu: Elektrorad – Energiesparwunder oder Klima-Schwein? (Ausgabe 9)
Danke … für eure Spitzenseite!
Erstmals habe ich (mehr oder weniger zufällig) eine umfassende
Ressourcen-Analyse des E-Bikes gefunden. (Wie erwartet! – Schön zu
lesen, dass mein Hausverstand richtig lag.)
Perfekter Schutz
Zu: Chain??? (Ausgabe 9)
Seit ca. 1 Jahr bin ich stolzer Besitzer einer Utopia Silbermöwe mit einem Country Kettenschutz. Ich bin in der Zeit ca. 4.000 km gefahren (davon ca. 1.000 km in Schweden). Bis jetzt hatte ich keinerlei Veranlassung, mich mit dem Innenleben des Kettenschutzes zu beschäftigen. Im Zuge einer von mir durchgeführten winterlichen Inspektion, habe ich dann doch einmal die hintere Abdeckkappe des Schutzes entfernt. Das Resultat, in Form einiger Bilder, füge ich bei.

Ich versichere, dass von mir nichts manipuliert oder gereinigt wurde. Nach einer leichten Reinigung und ca. 100 Tropfen Rohloff-Öl, habe ich den Schutz wieder in der Originalzustand versetzt. Ich hoffe, dass ich den Kettenschutz erst zur nächsten Jahresinspektion wieder öffnen muss, dann melde ich mich wieder. Die Schleifgeräusche durch den Kettenschutz haben nach meinem subjektiven Eindruck vielleicht etwas zugenommen, sie werden aber noch längst nicht als störend empfunden und die Windgeräusche in den Ohren durch den Fahrtwind überwiegen nach wie vor. :-))
Reifenabschäler und Folgen
Zu: Der ETRTO-Standard – ein Papiertiger? (Ausgabe 4)
Zu: Die wohltemperierte Felge (Ausgabe 3)
Danke für den aufklärenden Artikel. Wir fahren offensichtlich in einer
Grau- wenn nicht sogar Schwarzzone. Es interessiert offenbar weder die
Industrie, was verständlich ist, noch ein Normungsinstitut, was zumindest
enttäuschend ist, ob es ev. hier Körperverletzung geben könnte. Vorsätzliche
wohl schwerlich, aber fahrlässig ist immer lässig, wenn nicht judizierbar
mangels Norm.
Heute morgen um 9:03 Uhr
Warm, sonnig und etwa 8°C steigend, kein Wind.
Boden ist Asphalt und Schotter. (Was kommt ist klar.)
Reifen: Faltreifen, 1,3 Jahre alt, ca. 2.800km Continental Townride
27-622, max. 5 bar, nur Hakenfelge
Schlauch Continental Tour 28 slim
Reifendruck am oberen Limit
Felge 28″ Kalkhoff Limited, Felgenband, alles neuwertig
Schlauch zeigt ca 4–5 mm langen, längsseitigen Spalt mit verlängernden
Quetschspuren an der Innenseite
Sturz am Kurvenscheitel, Vorderreifen abgeschält.
Beide Unterschenkel großflächig blau, linke Hand durch Split verletzt,
rechtes Schienbein auf ca. 9 cm länglicher Riss, mittlerer Blutfluss,
genäht im Krankenhaus.
Konsequenz:
Nie wieder Faltreifen, ich pfeife hinkünftig auf die paar Gramm!
Faltreifen sitzen akkurater als Drahtreifen. Und beim »Draht«umfang
gibt es da meines Wissens eh keine Unterschiede – bzw. eher herstellerabhängige,
nicht bauartabhängige.
Conti baut eigentlich (im Unterschied zur deutschen Konkurrenz,
mit deren Reifen ich Abschälprobleme hatte) Reifen, die normalerweise
sicher sitzen.
Vermutlich hat deine Felge Untermaß. Die würde ich an deiner Stelle
ausmustern – aber aufheben, um sie bei Gelegenheit mal vermessen können.