Doppelte Dooring Zone: Autotüren und Fußgänger aus den Gartentoren.
Straße »An der Bruchspitze« in Mainz. Der Streifen ist 1,30 m breit. Erst auf Beschwerde beim Landesbetrieb
Mobilität Rheinland-Pfalz wurde die Benutzungspflicht aufgehoben.
Finder: Martin Kozlowski
Positives Beispiel: Der Pflasterstreifen ist 1 m breit und wurde früher
von der Stadt Langen als benutzungspflichtiger Angebotsstreifen
betrachtet. Im Oktober 2014 wurden links des Pflasterstreifen
Fahrradpiktogramme aufgebracht um den Radverkehr zu ermuntern links des
Streifens zu fahren.